Kurzzeitpflege Loschwitz

Pillnitzer Landstr. 72
01326 Dresden

Tel. 0351 - 31 41 130
Fax 0351 - 31 41 159
info[at]kurzzeitpflege-loschwitz.de

Impressum

AufenthaltsraumIn unserem Haus bieten wir Ihnen in wohnlicher Atmosphäre Pflege als Grund- und Behandlungspflege für den Urlaubs- oder Verhinderungsfall Ihrer Pflegeperson an.

Es können alle Pflegestufen (1-3) von unserem qualifizierten und kompetenten Pflegepersonal versorgt werden. Wir richten uns dabei nach den Wünschen und Bedürfnissen der zu Pflegenden.

Wir nehmen aber ebensogut auch Gäste ohne Pflegestufe auf. Der Betreuungsaufwand kann individuell abgestimmt werden.

Was versteht man unter Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege können alle Menschen mit und ohne Pflegestufe in Anspruch nehmen, die vorübergehend nicht in der Lage sind, ihr Leben in ihrem sozialen Umfeld zu gestalten. Die Notwendigkeit eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes kann nach einer Krankenhausentlassung oder bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes bestehen. An den Kosten der Kurzzeitpflege beteiligt sich die Krankenkasse für 28 Tage im Jahr.

Was versteht man unter Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung der pflegenden Personen. Gründe können unter anderem eigene Krankheit, Urlaub oder notwendige Renovierungsarbeiten im eigenen Wohnbereich sein. Der Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse besteht, wenn die gepflegte Person mindestens 12 Monate eine Pflegestufe besitzt. Die Dauer ist ebenfalls auf 28 Tage im Jahr begrenzt und kann zusätzlich zur Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.